Durchlaufende Posten sind bestimmte Geldbeträge, die ein Unternehmen nur für kurze Zeit verwaltet, aber nicht als eigenes Einkommen oder Ausgabe betrachtet.
Einfach formuliert:
Das Unternehmen „hält“ das Geld nur vorübergehend, es gehört nicht wirklich dem Unternehmen.
Merkmale von durchlaufenden Posten:
· Kein eigener Gewinn oder Verlust
· Das Geld wird nur weitergeleitet. Es beeinflusst die Gewinn- und Verlustrechnung nicht.
Vorübergehend
· Das Unternehmen zahlt es weiter oder erhält es und leitet es an den richtigen Empfänger.
· Genau buchhalterisch getrennt
· Diese Posten werden auf speziellen Konten gebucht, damit sie nicht mit echten Einnahmen oder Ausgaben vermischt werden.
Typische Beispiele:
· Steuern für das Finanzamt
· Ein Unternehmen zieht Umsatzsteuer vom Kunden ein, muss sie aber ans Finanzamt abführen.
· Das Unternehmen „hält“ die Steuer nur durchlaufend, es gehört nicht ihm.
· Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter
· Der Arbeitgeber zieht Beiträge ein oder zahlt sie und leitet sie an die Krankenkasse weiter.
· Forderungen und Verbindlichkeiten für Dritte
· Z. B. ein Reisebüro kassiert Geld vom Kunden für ein Hotel, zahlt es aber direkt ans Hotel weiter.
Beispiel:
Ein Unternehmen verkauft ein Produkt für 119 Euro, davon sind 19 Euro Umsatzsteuer.
In der Buchhaltung:
· 100 Euro → Umsatz (eigentliches Einkommen)
· 19 Euro → Durchlaufender Posten (für das Finanzamt)
· Die 19 Euro werden später an das Finanzamt überwiesen.
· Für das Unternehmen bleiben nur die 100 Euro Umsatz als Gewinn relevant.
Ganz einfach formuliert:
Durchlaufende Posten sind Geldbeträge, die ein Unternehmen nur kurz verwaltet, aber nicht als eigenes Einkommen oder Ausgabe zählt. Sie dienen nur der Weiterleitung an Dritte, z. B. Finanzamt oder Krankenkassen.
Wichtiger Hinweis:
Wir betreuen Mandanten in den Bereichen laufende Buchhaltung, Lohn und Rechnungswesen.
Wir bieten keine steuerliche Beratung.
Bei steuerlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
zurück zur Glossarübersicht