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Was ist der Gewinnvortrag?

Was ist der Gewinnvortrag?


Ein Gewinnvortrag ist der Teil des Gewinns eines Unternehmens, der nicht ausgeschüttet (z. B. an Gesellschafter) und nicht anderweitig verwendet wird, sondern in das nächste Geschäftsjahr übertragen wird.

Man kann es sich so vorstellen:
· Ein Unternehmen macht Gewinn.

· Ein Teil davon wird vielleicht als Dividende ausgezahlt oder in Rücklagen gesteckt.


· Was übrig bleibt, wird nicht vergessen, sondern in die Bilanz des nächsten Jahres mitgenommen – das ist der Gewinnvortrag.


Wozu dient ein Gewinnvortrag?
· Er erhöht das Eigenkapital des Unternehmens.

· Er kann im nächsten Jahr genutzt werden, um Verluste auszugleichen oder neue Investitionen zu finanzieren.

· Er gibt dem Unternehmen finanzielle Flexibilität.


Beispiel:
Stell dir vor, ein Unternehmen hat im Jahr 2024 einen Gewinn von 100.000 Euro gemacht. Davon möchte das Unternehmen 30.000 Euro als Dividende an die Aktionäre ausschütten und 20.000 Euro für Rücklagen beiseitelegen. Die verbleibenden 50.000 Euro werden als Gewinnvortrag in das nächste Jahr (2025) übertragen.

Im Jahr 2025 hat das Unternehmen dann nicht nur den Gewinn aus diesem Jahr, sondern auch den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr. Wenn das Unternehmen im Jahr 2025 wieder einen Gewinn von 120.000 Euro macht, kann es diesen Gewinn mit dem Gewinnvortrag aus 2024 kombinieren, was insgesamt 170.000 Euro ergibt.

Wozu wird der Gewinnvortrag genutzt?
Der Gewinnvortrag kann als „Polster“ für künftige Investitionen, Ausschüttungen oder als Rücklage für unvorhergesehene Ausgaben genutzt werden. Unternehmen möchten oft eine gewisse finanzielle Stabilität sicherstellen und dafür einen Teil des Gewinns aus einem Jahr in das nächste übertragen.

Zusammengefasst:

Ein Gewinnvortrag ist aufgesparter Gewinn, der ins nächste Geschäftsjahr übertragen wird und als Teil des Eigenkapitals dem Unternehmen erhalten bleibt.

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Wichtiger Hinweis:
Wir betreuen Mandanten in den Bereichen laufende Buchhaltung, Lohn und Rechnungswesen.
Wir bieten keine steuerliche Beratung. Bei steuerlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Gern empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater.


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