Der buchhalterische Begriff Journalführung bezeichnet in einfachen Worten das systematische Aufschreiben aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in zeitlicher Reihenfolge. Das Journal ist also das erste Buch, in dem jede Einnahme, Ausgabe oder andere finanzielle Bewegung festgehalten wird, bevor sie in die Konten gebucht wird. Man kann sich das wie ein Tagebuch für die Buchhaltung vorstellen: Alles, was Geld oder Werte betrifft, wird hier notiert – mit Datum, Betrag, beteiligten Konten und einer kurzen Beschreibung.
Einfach erklärt
1. Zweck der Journalführung:
· Alle Geschäftsvorfälle lückenlos und chronologisch erfassen
· Grundlage für die spätere Buchführung auf den Konten
· Nachvollziehbarkeit für Prüfungen durch Steuerberater oder Finanzamt
2. Inhalt eines Journaleintrags:
· Datum des Geschäftsvorfalls
· Beschreibung (z. B. „Verkauf von Waren an Kunde X“) Betrag
· Soll- und Habenkonten
Beispiel: Verkauf von Waren
Ein Unternehmen verkauft Waren für 500 Euro an einen Kunden.
Journalbuchung könnte so aussehen:
· Datum: 15. März 2026
· Beschreibung: Verkauf von Waren an Kunde Müller
· Soll: Forderungen 500 Euro
· Haben: Umsatzerlöse 500 Euro
Hier wird also der Umsatz und die Forderung gegenüber dem Kunden im Journal erfasst, bevor diese in den Konten verbucht werden.
Beispiel Zahlung einer Lieferantenrechnung
Das Unternehmen bezahlt 200 Euro für Rohstoffe an einen Lieferanten.
Journalbuchung könnte so aussehen:
· Datum: 16. März 2026
· Beschreibung: Zahlung an Lieferant Schmidt für Rohstoffe
· Soll: Aufwandskonto Rohstoffe 200 Euro
· Haben: Bank 200 Euro
Auch hier wird die Ausgabe zuerst im Journal festgehalten, bevor sie in den Lager- oder Aufwandskonten erscheint.
Zusammengefasst in einfachen Worten:
Die Journalführung ist ein zentraler Bestandteil der Buchhaltung:
Sie sorgt dafür, dass alle finanziellen Vorgänge geordnet, nachvollziehbar und vollständig erfasst werden.
Ohne Journalführung wäre es schwer, die Buchhaltung korrekt zu führen oder Prüfungen durchzuführen.
Kurz gesagt: Das Journal ist das chronologische Tagebuch der Buchhaltung, auf das alle späteren Kontenbuchungen aufbauen.
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Wichtiger Hinweis:
Wir betreuen Mandanten in den Bereichen laufende Buchhaltung, Lohn und Rechnungswesen.
Wir bieten keine steuerliche Beratung. Bei steuerlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Gern empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater.
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