Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle, also vor der Auszahlung eines Einkommens, einbehalten wird. Das bedeutet: Bevor du dein Geld bekommst, wird ein Teil davon automatisch vomjenigen abgezogen, der dir das Geld auszahlt. Dieser Auszahler – zum Beispiel ein Arbeitgeber oder eine Bank – führt die Steuer dann direkt an das Finanzamt ab.
Der Zweck der Quellensteuer ist, sicherzustellen, dass der Staat die Steuer zuverlässig erhält, ohne dass der Empfänger das Geld später selbst versteuern muss. Sie wird häufig verwendet, wenn es schwierig wäre, die Steuer sonst einzutreiben, zum Beispiel bei Einkommen aus dem Ausland.
Beispiele: Typische Eigenschaften der Quellensteuer:
· Sie wird automatisch einbehalten, bevor du das Geld erhältst.
· Sie dient dazu, Steuerhinterziehung zu verhindern.
· Sie wird oft bei grenzüberschreitenden Einkünften angewendet.
Manchmal kann die einbehaltene Steuer später teilweise oder vollständig angerechnet oder zurückgeholt werden, z. B. über eine Steuererklärung.
An dieser Stelle Beispiele für Quellensteuer
Lohnsteuer:
Dein Arbeitgeber behält sie von deinem Gehalt ein und überweist sie ans Finanzamt.
Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer:
Banken behalten sie bei Zinsen oder Dividenden ein.
Quellensteuer bei Auslandsdividenden:
Wenn du Aktien eines ausländischen Unternehmens besitzt, kann das Ausland direkt eine Quellensteuer auf die Dividende abziehen.
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Wichtiger Hinweis:
Wir betreuen Mandanten in den Bereichen laufende Buchhaltung, Lohn und Rechnungswesen.
Wir bieten keine steuerliche Beratung. Bei steuerlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Gern empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater.
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