- 10.01.2025
Buchhaltung & Finanzen 2025:
Überarbeitung E-Rechnung
E-Rechnung wird Pflicht im B2B-Bereich – das müssen Unternehmen jetzt wissen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich. Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und – mit Übergangsfristen – auch versenden können. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz.
Was gilt ab sofort?
· Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten.
· Eine E-Rechnung ist nur gültig, wenn sie in einem strukturierten, elektronisch verarbeitbaren Format vorliegt (z. B. XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X).
· PDF- oder Papierrechnungen gelten nicht mehr als E-Rechnung.
Übergangsfristen für den Versand
· Bis 31.12.2026: Versand von Papier- oder PDF-Rechnungen weiter möglich (bei Zustimmung des Empfängers).
· Bis 31.12.2027: Verlängerung für Unternehmen mit Vorjahresumsatz unter 800.000 €.
· Ab 2028: Elektronische Rechnungen werden verpflichtend für alle.
Ausnahmen
· Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG
· Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
· Fahrausweise
· Kleinunternehmer: müssen E-Rechnungen empfangen, aber nicht versenden.
++++
Wichtiger Hinweis:
Wir betreuen Mandanten in den Bereichen laufende Buchhaltung, Lohn und Rechnungswesen.
Wir bieten keine steuerliche Beratung. Bei steuerlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Gern empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater.