- 13.12.2025
Wichtige Steueränderung zur Ist-Versteuerung ab 2028
Unternehmer, deren Vorjahresumsatz unter 800.000 € liegt, können bereits heute die Ist-Versteuerung beantragen. Dabei wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn der Kunde bezahlt – ein klarer Liquiditätsvorteil gegenüber der Soll-Versteuerung.
Ab 2028 tritt jedoch eine wichtige Neuerung in Kraft:
Was ändert sich ab 2028?
· Ist-Versteuerer müssen in ihren Rechnungen künftig auf die Ist-Versteuerung hinweisen.
· Vorsteuerabzug beim Empfänger erst nach Zahlung möglich:
Unternehmerische Kunden dürfen die Vorsteuer aus solchen Rechnungen erst geltend machen, wenn sie die Rechnung tatsächlich bezahlt haben.
Diese Änderung beeinflusst insbesondere Geschäftskunden und verlängert künftig den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs.
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Wichtiger Hinweis:
Wir betreuen Mandanten in den Bereichen laufende Buchhaltung, Lohn und Rechnungswesen.
Wir bieten keine steuerliche Beratung. Bei steuerlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Gern empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater.