- 14.12.2025
Steueränderungen 2026
Entfernungspauschale steigt ab 2026 auf 0,38 € ab dem ersten Kilometer
Zum 1. Januar 2026 wird die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg erhöht. Statt bisher 0,30 € pro Kilometer (und 0,38 € ab dem 21. Kilometer) gilt künftig einheitlich 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer.Beschäftigte können die Pauschale wie gewohnt als Werbungskosten geltend machen. Alternativ können Arbeitgeber den Betrag weiterhin mit 15 % pauschal versteuert erstatten.
Änderungen bei Sozialversicherung & Lohnsteuer 2026
Zum Jahreswechsel 2026 treten wichtige Neuerungen in Kraft, die Arbeitgeber kennen sollten. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen erneut und beeinflussen damit die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 1.1.2026 (bundeseinheitlich)
Kranken- & Pflegeversicherung:
· 69.750 € jährlich
· 5.812,50 € monatlich
Renten- & Arbeitslosenversicherung:
· 101.400 € jährlich
· 8.450 € monatlich
Weitere Anpassungen wie höhere Sachbezugswerte, Änderungen bei Minijobs und der Mindestlohnanstieg folgen zum Jahresbeginn 2026 ebenfalls.
Neue Entgeltgrenze für Minijobber ab 2026
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde. Da die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, erhöht sich das maximale monatliche Einkommen für geringfügig Beschäftigte auf 603 € (bisher 556 €). Arbeitgeber müssen daher ab 2026 sicherstellen, dass Minijobber nicht mehr als 603 € monatlich verdienen. Mehrere Minijobs werden weiterhin zusammengerechnet – Beschäftigte sollten schriftlich bestätigen, ob weitere geringfügige Tätigkeiten bestehen.
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Wichtiger Hinweis:
Wir betreuen Mandanten in den Bereichen laufende Buchhaltung, Lohn und Rechnungswesen.
Wir bieten keine steuerliche Beratung. Bei steuerlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
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