- 04.02.2025
Steueränderungen 2025: Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer
Seit 1. Januar 2025 sind wichtige Änderungen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Kraft getreten. Das Jahressteuergesetz 2024 hebt die Umsatzgrenzen deutlich an und erweitert damit den Kreis der Betriebe, die von der Befreiung von der Umsatzsteuer profitieren können.
Das galt bis Ende 2024
· Vorjahresumsatz: max. 22.000 €
· Erwarteter Umsatz im laufenden Jahr: max. 50.000 €
Mit der Reform erhalten viele kleine Unternehmen und Selbstständige spürbare Entlastungen und mehr Flexibilität bei der steuerlichen Gestaltung.
++++
Wichtiger Hinweis:
Wir betreuen Mandanten in den Bereichen laufende Buchhaltung, Lohn und Rechnungswesen.
Wir bieten keine steuerliche Beratung. Bei steuerlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Gern empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater.