- 04.03.2025
Bürokratieentlastungsgesetz bringt Erleichterungen
Bürokratieentlastung 2025:
Das ändert sich für Unternehmen:
Das neue Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) bringt ab 2025 spürbare Vereinfachungen:
· Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege: 8 statt 10 Jahre
· Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Schwelle steigt auf 9.000 €, mehr Betriebe melden vierteljährlich
· Differenzbesteuerung: Bagatellgrenze auf 750 € erhöht
· Digitale Prozesse: Arbeitsverträge, Zeugnisse und diverse Anträge künftig auch per E-Mail
· Weitere Entlastungen: Wegfall der Hotelmeldepflicht, digitale Steuerbescheide, zentrale Vollmachtsdatenbank ab 2028
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Wichtiger Hinweis:
Wir betreuen Mandanten in den Bereichen laufende Buchhaltung, Lohn und Rechnungswesen.
Wir bieten keine steuerliche Beratung. Bei steuerlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Gern empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater.